![]() Pont dentaire en deux parties
专利摘要:
公开号:WO1986003668A1 申请号:PCT/EP1985/000715 申请日:1985-12-17 公开日:1986-07-03 发明作者:Götz SIEBERT 申请人:Fried. Krupp Gesellschaft Mit Beschränkter Haftung; IPC主号:A61C13-00
专利说明:
Zweiteilige zahnmedizinische Brücke Die Erfindung bezieht sich auf eine zweiteilige zahnmedizinische Brücke, deren beide Teile über ein Gelenk verbunden sind. Derartige Brücken sind als sogenannte "physiologische Brücken" mit einseitig labiler Verankerung in einer Gussfüllung bereits bekannt. Sie zeigen allerdings nicht den gewünschten zahnmedizinischen Erfolg. Weitspannende feste Brücken haben den Nachteil, dass das Paradontium der Pfeilerzähne geschädigt wird, Spannungsschmerzen auftreten und ein Lösen einer Ankerkrone auftreten kann. Der Hauptgrund liegt darin, dass die individuelle physiologische Auslenkung der Eckzähne, der Prämolaren und Molaren, hervorgerufen durch die elastische Deformation, d.h. die Verbiegung und Verdrillung der Unterkieferäste durch solch eine feste, weitspannende Brücke, beeinflusst wird. Die Aufgabe der Erfindung besteht nun darin, eine zweiteilige zahnmedizinische Brücke der eingangs genannten Art so zu verbessern, dass sie auch bei einer Ausbildung als weitspannende Brücke die genannten Nachteile der festen weitspannenden Brücke einerseits und der physiologische Brücke andererseits vermeidet. Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäss vorgeschlagen, dass die Brücke gemäss dem Oberbegriff des Anspruchs 1 entsprechend dem kennzeichnenden Teil dieses Anspruchs ausgebildet ist. Durch die Verwendung eines als Schiebe-Drehgelenk ausgebildeten Gelenks mit ankeretwa in Längsrichtung der Brücke velaufendenDrehachse und Verschieberichtung, wird bei der Protrusion des Unterkiefers oder beim Öffnen des Mundes ein Auffächern der Seitenzähne ermöglicht. Weil das Gelenk sowohl eine Relativdrehung der beiden Brückenteile als auch ein Schieben in sagittaler Richtung zulässt, ist in dieser Richtung eine Distanzveränderung möglich. Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass das Schiebe-Drehgelenk aus einem Stift hoher Festigkeit, insbesondere aus Edelmetall- oder Nichtedelmetall-Draht am einen Brückenteil und einer Lagerbohrung mit spielfreier Passung am anderen Brückenteil besteht, bei Leermastikation und Mastikation wird die individuelle Auslenkung der Zähne in transversaler Richtung durch die Rotation um die sagittale Stiftachse und in vertikaler Richtung durch eine zusätzliche elastische Biegung des Stiftes ermöglicht. Andererseits werden aber die Pfeilerzähne durch diese Brücke so versteift, dass ein Kippen, d.h. eine Distanzverminderung, verhindert wird. Das Schiebe-Drehgelenk ist in Weiterbildung der Erfindung zwischen einer der Ankerkronen und dem Brückenkörper angeordnet. Eine Teilung der Brücke an dieser Stelle ist von der sogenannten physilogischen Brücke her bekannt. Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, dass das Schiebe-Drehgelenk der anterioren Ankerkrone zugeordnet ist. Gemäss einer besonders bevorzugten Variante der Efindung befinden sich der Stift an der Ankerkrone und die Lagerbohrung am Brückenkörper, wobei der Stift distal bzw. mesial verläuft. Er kann an die Ankerkrone, insbesondere die anteriore Ankerkrone, angelötet oder angegossensein. Die Länge des Stiftes beträgt in bevorzugter Weise etwa 8 bis 15 mm, während sein Durchmesser ca. 1 bis 1,5 mm betragen kann.Schliesslich ist es noch besonders vorteilhaft, dass die Lagerbohrung durch die Präzisionsbohrung einer in den Brückenkörper eingebetteten Hülse, insbesondere aus Edelmetall oder Nichtedelmetall, gebildet ist. Durch die Verwendung dieser beiden Lagerteile ist die Einhaltung einer korrekten Passung für den Schiebe-Drehsitz bewährleistet. Die Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnung näher erläutert. Die Zeichnung zeigt ein Ausführungsbeispiel der Erfindung schematisch in einer Vorderansicht. Die zweiteilige zahnmedizinische Brücke besteht aus den beiden über ein Schiebe-Drehgelenk 3 dreh- und schiebbar miteinander verbundenen Brückenteilen 1 und 2. Das Schiebe-Drehgelenk 3 besteht aus einem Stift 7 des einen Brücken teils und einer Lagerbohrung 8 des anderen Brückenteils. Beim Ausführungsbeispiel besteht der eine Brückenteil 1 lediglich aus der einen Ankerkrone 9, während das andere Brückenteil 2 durch die andere Ankerkrone 4 und einen Brückenkörper 5 gebildet ist. Diese beiden Brückenelemente 4 und 5 sind beispielsweise mittels einer Lötverbindung 6 fest zu sammengehalten.Bei der einen Ankerkrone 9 handelt es sich vorzugsweise um eine anteriore Ankerkrone, die beispielsweise auf den Zahn (33) aufgesetzt ist. Das Ausführungsbeispiel stellt eine weitspannigeBrücke im rlnterkleferdar, obei dle andere,in diesem ralle rnstericreAnkerkrone 4 am Zahn (38) befestigt ist. Die Länge der gesamten Brücke beträgt ca. 45 mm.Der Stift 7 besitzt eine hohe Festigkeit und er ist vorzugsweise aus Edelmetall- oder Nichtedelmetall Draht hergestellt. Er erstreckt sich distal und sagittal etwa in Längsrichtung des Brückenkörpers 5 und ist an die eine Ankerkrone 9 angelötet oder angegossen. Die Passung zwischen Stift und Bohrung ist so eng gewählt, dass ein Schieben und Drehen gerade noch möglich ist. Bei der Lagerbohrung 8 kann es sich um die Bohrung einer in das betreffende Brückenteil bzw. den Brückenkörper 5 eingebettete Hülse 10 handeln.
权利要求:
ClaimsA n s p r ü c h e 1. Zweiteilige zahnmedizinische Brücke, deren beide Teile über ein Gelenk verbunden sind, dadurch ge¬ kennzeichnet, daß das Gelenk als Schiebe-Drehge¬ lenk (3) mit einer etwa in Längsrichtung der Brücke verlaufenden Drehachse ausgebildet ist. 2. Brücke nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Schiebe-Drehgelenk (3) aus einem Stift (7) hoher Festigkeit, insbesondere aus Edelmetall- oder Nicht- edelmetall-Draht, am einen Brückenteil und einer Lagerbrohung (8) mit spielfreier Passung am anderen Brückenteil besteht. 3. Brücke,nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich¬ net, daß das Schiebe-Drehgelenk (3) zwischen einer der Ankerkronen (4, 9) und dem Brückenkörper (5) an- geordnet ist. 4. Brücke nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Schiebe-Drehgelenk (3) der anterioren Ankerkrone zugeordnet ist. 5. Brücke nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Stift (7) an der Ankerkrone (4, 9) und die Lagerbohrung (8) am Brückenkörper (5) befinden, wo¬ bei der Stift di≤tal bzw. esial verläuft. 6. Brücke nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge des Stiftes (7) etwa 8 bis 15 mm und sein Durch¬ messer ca. 1 bis 1,5 mm betragen. Brücke nach wenigstens einem der vorhergehenden Anprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lager¬ bohrung (8) durch die Präzisionsbohrung einer in den Brückenkörper (5) eingebetteten Hülse, ins¬ besondere aus Edelmetall oder Nichtedelmetall gebildet ist.
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同族专利:
公开号 | 公开日 EP0205515A1|1986-12-30| DE8437158U1|1985-03-21|
引用文献:
公开号 | 申请日 | 公开日 | 申请人 | 专利标题
法律状态:
1986-07-03| AK| Designated states|Kind code of ref document: A1 Designated state(s): JP US | 1986-07-03| AL| Designated countries for regional patents|Kind code of ref document: A1 Designated state(s): AT BE CH DE FR GB IT LU NL SE |
优先权:
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